Der Eigentümer oder Verfügungsberechtigte trägt im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht die Verantwortung und die Haftungsrisiken für die bauliche Anlage in Bezug auf Sicherheit und Ordnung.
Ob Bürogebäude, Industrie- und Gewerbebauten, Schulen, Kindergärten, Schwimmbäder, Sport- und Veranstaltungshallen oder Stadien, Einkaufsmärkte oder andere Gewerbeimmobilien: Die Verantwortung für die Stand- und Verkehrssicherheit des Bauwerks ist im Bauordnungsrecht der Länder in Verbindung mit §§ 823,836 bis 838 klar und eindeutig definiert und liegt stets beim Eigentümer oder beim Verfügungsberechtigten.
Mit den regelmäßigen Standsicherheitsprüfungen kommen Sie Ihrer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht nach und besitzen eine Exkulpation im Schadensfall.
Unsere Leistungen umfassen:
Erstellung eines Bauwerksbuchs gemäß VDI 6200 mit allen objektrelevanten Daten und Plänen
Visuelle Überprüfung des Bauwerks vor Ort sowie Dokumentation und Beschreibung aller bestehenden Mängel und Schäden durch eine fachkundige Person
Beurteilung der Verkehrssicherheit, Standsicherheit, Dauerhaftigkeit
Tiefergehende handnahe Überprüfung durch eine besonders befähigte Person (optional)
Dokumentation der regelmäßig wiederkehrenden Überprüfungen der Dauerhaftigkeit, Standsicherheit und Verkehrssicherheit durch fachkundige Personen und Fortschreiben des Bauwerksbuchs
Handlungsempfehlungen für Wiederholungsprüfungen zur Wahrung der Betreiberverantwortung
In Ergänzung zu der Bauwerksprüfung können im Anschluss Sanierungskonzepte erarbeitet, Sanierungsarbeiten begleitet sowie Kostenschätzungen erbracht werden.
Ihr Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Tobias Poggemann
(Leiter Fachbereich Baumanagement und Gewährleistung)
Tel.: 02327 60691-12 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!